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Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V.
Otto-Schuster-Str. 29
73760 Ostfildern

Telefon 0711 3482435
http://www.lohi-bw.de/ostfildern

Anbieterkennzeichnung

Impressum

Anschrift
Firma:
Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Geschäftsbezeichnung: Beratungssstelle Ostfildern-Nellingen

Adresse: Otto-Schuster-Straße 29
73760 Ostfildern

Kontakt
E-Mail: ostfildern@lohi-bw.de
Web: http://www.lohi-bw.de
Tel: +49 (0) 711.3482382
Fax: +49 (0) 711.3482382

Unternehmensinformationen
Vertretungsberechtigte: Herr Jürgen Backhaus Vorstandsvorsitzender

Für den Inhalt verantwortliche Person: Herr Markus Hauff

Berufsbezeichnung: Lohnsteuerhilfeverein
Mitgliedsstaat der Verleihung der Berufsbezeichnung: Deutschland
Aufsichtsbehörde: Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Gesetze, die die Ausübung des Berufes regeln: Steuerberatergesetz
Link zu den Gesetzen: http://http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stberg/gesamt.pdf
Handelsregister-, Vereinsregister-, Partnerschaftsregister- oder Genossenschaftsregister-Gericht: Vereinsregister Stuttgart
Registernummer: 2751
UID-Nummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer: 99059/00190
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Steuererklärung? Machen wir!
... gemeinsam, persönlich, professionell, preiswert und auf Augenhöhe.

 

Unsere Leistungen – Ihr Vorteil:

Die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. vertritt seit 1968 die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Finanzämtern.
Mit ca. 100 Beratungsstellen und mehr als 100.000 Mitgliedern sind wir der mitgliederstärkste Lohnsteuerhilfeverein in Baden-Württemberg.

Gemeinsam, in einem persönlichen Gespräch, leiten wir Sie durch das komplexe deutsche Steuerrecht, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten. Wir erledigen für Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bei einer umfassenden Beratung bis zur Antragstellung und gewähren Ihnen somit eine professionelle steuerliche Beratung.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir in Steuersachen (§ 4 Nr. 11 StBerG)
•    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
•    Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Leistungen (Renten)
•    Einkünften aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG)
    und zusätzlich bei
•    Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften, wenn die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten nicht über € 13.000 (Ledige) bzw. 26.000 (Verheiratete) betragen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung (§ 4 Nr. 11 StBerG)
•    Sie erhalten eine Steuervorausberechnung
•    Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt
•    Wir prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid
•    Wir vertreten Sie im Einspruchs- bzw. Klageverfahren

Wir stellen außerdem folgende Anträge (§ 4 Nr. 11 StBerG)
•    Kindergeld nach EStG
•    Lohnsteuerermäßigung
•    Arbeitnehmersparzulage
•    Wohnungsbauprämie
•    Altersvermögensgesetz („Riester-Rente“)

Wir beraten Sie ganzjährig (§ 4 Nr. 11 StBerG)
•    zum Thema Steuersparmöglichkeiten
•    bei Fragen der Steuerklassenwahl
•    bei Fragen der Steuergestaltung
•    Zum Thema „Riester-Rente“

Alle unsere Leistungen sind durch den jährlichen, sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag abgegolten.