Inhalte des oben genannten Anbieters
Die häusliche Kranken- und Altenpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres sozialen Wirkens. Wir sichern mit unserem Engagement den Bedarf an professioneller medizinischer und pflegerischer Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung der Hilfs- und Pflegebedürftigen ab.
Durch unsere häusliche Versorgung der Betroffenen kann in vielen Fällen eine Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim vermieden werden.
Was gehört dazu ?
• Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung ( Spritzen, Verbandswechsel usw. )
• Pflegebegutachtung lt. § 37 SGB XI
• Grundpflege bei Pflegegrade 1 - 5
• Medikamentenverabreichung
• Hauswirtschaftshilfe
• Hausnotruf
Wann erhalten Sie Hilfe ?
• Im Anschluß an stationäre Krankenhausaufenthalte bzw. häuslichen Erkrankungen
• Feststellen einer Pflegebedürftigkeit
• Übernahme der Urlaubsvertretung für die sie pflegenden Familienangehörigen
Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen ?
• Bei Vorlage eines vom Arzt ausgestellten Verordnungsscheines erfolgt die Abrechnung durch den Pflegedienst direkt mit den Krankenkassen;
• Liegt bei einem Pflegebedürftigen der Pflegegrad 2 - 5 vor, wird entsprechend des Pflegevertrages direkt mit der Pflegekasse abgerechnet;
• Darüber hinausgehende Leistungen werden von Ihnen selbst getragen;
• Der Hausnotruf kann von der Krankenkasse auf Antrag finanziell gefördert werden.
Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, so rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Termin!