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Hotel Corsten
Luke's Steaks & More
Hochstr. 160
52525 Heinsberg

Telefon 02452 1860
Telefax 02452 186400
https://hotel-corsten.de/

Anbieterkennzeichnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Corsten, Heinsberg
Hotelaufnahmevertrag
Stand: 01.07.2016
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern des Hotel Corsten, zur Beherbergung sowie für alle weiteren
Leistungen und Lieferungen vom Hotel Corsten für den Kunden.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der
überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche
Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsund
ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der
angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung vom
Hotel Corsten und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig
gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde
nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
Corsten zustande. Dem Hotel Corsten steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Corsten gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel Corsten eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel Corsten unaufgefordert spätestens bei
Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung
geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
von dem Hotel Corsten in der Öffentlichkeit zu gefährden.
Alle Ansprüche gegen das Hotel Corsten verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Corsten beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel
Corsten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen vom Hotel Corsten an Dritte.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und
ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise
entsprechend angepasst.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Hotel Corsten allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann das Hotel Corsten den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die
Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei
unberücksichtigt.
Die Preise können vom Hotel Corsten ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistunq des Hotels
oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Corsten dem zustimmt.
Rechnungen vom Hotel Corsten sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Corsten ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Corsten berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Hotel Corsten bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 10,-
an das Hotel Corsten zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich
geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
Das Hotel Corsten ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung von dem Hotel Corsten aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung. Stornierung) I
Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Hotel Corsten.
Ein Rücktritt des Kunden mit dem Hotel Corsten geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung vom Hotel Corsten. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
vom Hotel Corsten zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel Corsten und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von dem
Hotel Corsten auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
Corsten ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1
Satz 3 vorliegt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Corsten die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel Corsten steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und
den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70%
für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotel Corsten, nicht genehmigte Veranstaltungen
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Corsten in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel
Corsten auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotel Corsten nicht zur festen Buchung bereit ist.
Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer von dem Hotel Corsten gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Corsten ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Ferner ist das Hotel Corsten berechtigt. aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere von dem Hotel Corsten nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
Das Hotel Corsten begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen vom Hotel Corsten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Corsten zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen
kann das Hotel Corsten unterbinden bzw. abbrechen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Corsten oder bei Unterbindung einer nicht
genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch
des Hotel Corsten gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel Corsten den
Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall
entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer
vorausbezahlt wurde, hat das Hotel Corsten das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00
Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das
Hotel Corsten herleiten kann. Ansprüche des Hotel Corsten aus Klausel IV bleiben von
dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotel Corsten spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Corsten aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass das Hotel Corsten kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung vom Hotel Corsten
1. Das Hotel Corsten haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Corsten die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Corsten beruhen, und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von dem
Hotel Corsten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel Corsten steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotel Corsten auftreten, wird das Hotel Corsten bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem
Hotel Corsten rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich
hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Corsten dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens
€ 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00 Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 26.000,00 im
Hotelsafe bzw. von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden.
Das Hotel Corsten empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703
BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotel Corsten gelten vorstehende Nummer
1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten
des Kunden nachgesandt. Das Hotel Corsten bewahrt die Sachen drei Monate auf;
danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotel Corsten besteht
nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel Corsten nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden
sind dem Hotel Corsten unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden vom Hotel Corsten mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel Corsten übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Corsten
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen
Verkehr des Hotel Corsten Heinsberg. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt
möglichst nahe kommt.

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