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Schmidt Finanzen
Anton-Schmidt-Str. 36
71332 Waiblingen

Telefon 07151 3045076
Telefax 07151 1671627
Handy  0176 24718003
http://www.schmidt-finanzen.com

Anbieterkennzeichnung

Geschäftssitz:

SCHMIDT FINANZEN
Anton-Schmidt-Str. 36
71332 Waiblingen

Rechtliche Angaben der Firma
Inhaberin: Ute Schmidt
Steuer-Nr.:90370/42642

Postanschrift:

SCHMIDT FINANZEN
Anton-Schmidt-Str. 36
71332 Waiblingen

Kontakt:

Tel.: +49 7151 / 3045 076
Fax: + 49 7151 / 1671 627
Mail: kontakt@schmidt-finanzen.com

Bankfachwirtin (IHK), Vermögensberaterin (zert. Frankfurt School of Finance & Management GmbH),
Immobilienmaklerin (AWI), Honorarberaterin (EBS), geprüfte Generationenberaterin (GeNe Institut)

Gesetzlicher Status:
Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1, Satz 1, Nr. 1, 2 GewO
Immobiliendarlehensvermittler gemäß §34i Abs. 1 S.1 und Abs. 5 GewO
Immobilienmaklerin gemäß § 34c der Gewerbeordnung.

Zuständige Stelle:
für die Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO: IHK Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34 f GewO: IHK Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34 i GewO: IHK Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen.
Aufsicht: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart

Registernummern im Vermittler-Register
Versicherungsmakler-Register: D-STHB-CBFJ1-90
Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-175-SDD8-98
Immobiliendarlehensvermittler-Register: D-W-175-N1B6-15

Registerstelle des Vermittler-Registers
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin
Auskunft über www.vermittlerregister.org bzw. www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen oben genannten Registernummer.

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen folgender Emittenten und Anbieter
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:
Kombination von Vergütung durch den Anleger und den Produktgeber
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
• konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
• in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen
Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
• Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Beratung
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.

Informationen über die Vergütung bei der Baufinanzierung
Im Zusammenhang mit der Baufinanzierung erfolgt die Vergütung durch den jeweiligen Finanzierungspartner

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung,
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der:
AXA Versicherung AG, 51171 Köln
40198 Düsseldorf
Deckungssumme je Versicherungsfall € 2.000.000, maximal für alle Versicherungsfälle 2-fach in jedem Versicherungsjahr.

Leistungsausschluss: Es erfolgt keine rechtliche bzw. steuerliche Beratung. Dafür werden entsprechend qualifizierte Fachleute hinzugezogen.

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Inhalte des oben genannten Anbieters

Beschäftigen Sie sich derzeit mit dem Gedanken Vermögen an die nächste Generation zu übertragen oder haben dies in Zukunft vor?

 

Geschickt geplant lässt sich abseits von Testament und steuerlich optimiert viel mehr Vermögen als mit einer bloßen Überweisung oder einem Depotübertrag weiterreichen

Hierfür spielt die besondere Funktion von Investmentpolicen in Bezug auf Vermögensschutz, Steueroptimierung und Vermögensnachfolgeplanung eine wichtige Rolle

Betrachtet als Rechtsrahmen für Wertpapierdepots bietet eine solche Investmentpolice eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten:

·       So fällt nur für die Hälfte der Gewinne aus dem Vertrag Abgeltungsssteuer an(bei Teil-/Entnahmen nach 12 Jahren und Endalter/ Auszahlung ab 62 Jahren).

·       Im Erbfall ermöglicht diese eine abgeltungsteuerfreie Auszahlung von Zinsen, Dividenden, Kursgewinne an Erben.

·       Als Vertrag zu gunsten Dritter lassen sich Vermögen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge übertragen, die Auszahlung mit Zugriffsbeschränkungen versehen bzw. auf einen bestimmten Zeitpunkt etwa der Volljährigkeit von Enkel-/Kindern verschieben.

·       Eine entsprechend vorausschauende Gestaltung erlaubt die Nutzung und Optimierung der Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer

·       Übersteigt das Vermögen die Freibeträge, können Nießbrauchs-vereinbarungen für eine steuerfreie Übertragung auch größeren Vermögens sorgen

Angesichts dieser vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sind Investmentpolicen viel mehr als eine Versicherung.

So können aufgrund des rechtlichen Rahmens mit einer auf die individuellen Ziele des Anlegers abgestimmten Vertragsgestaltung steuer- und erbrechtliche Vorteile erzielt werden, die ein Wertpapierdepot nicht bieten kann.   

Viele dieser Versicherungslösungen weisen zudem sehr geringe Kosten auf, sich flexibel Ihrer Lebenssituation anzupassen und maximal transparent

Und - soll das Vermögen während der Laufzeit entnommen werden, kann über einen Auszahlplan regelmäßiges Zusatzeinkommen mit und ohne Kapitalverzehr eingerichtet werden. 

Getrennt vom Vermögen der Versicherungsgesellschaft bilden Investmentpolicen besonders geschütztes Sondervermögen und unterliegen der Sicherheit des deutschen Vertrags- und Steuerrechts.

Wer vom Vermögensschutz im Ausland profitieren (bzw. sein Vermögen differenzieren) möchte, profitiert von diesen und weiteren speziellen Gestaltungsmöglichkeiten mit Policen in Liechtenstein.

Zur optimalen Gestaltung einer solchen Police kommt es somit vor einem Vertragsabschluss besonders auf die exakte Definition Ihrer Ziele und Wünsche an.

 

Kommen Sie gerne auf mich zu!